03. Februar 2021, 09:38 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle teilt mit, dass einer der Betriebswege (auch als Leinpfad bekannt) an der Kurt-Schumacher-Brücke Nr. 343-4 am Mittwoch, 3. Februar, ganztägig gesperrt werden muss. Die Brücke liegt in der Nähe des Zollamtes von Gelsenkirchen und führt die Kurt-Schumacher-Straße über den Rhein-Herne-Kanal. Betroffen von der Sperrung ist einzig der nördlich des Rhein-Herne-Kanals verlaufende Betriebsweg. Der Zufahrtsweg "Sutumer Brücken" bleibt somit frei.
Hintergrund der Sperrung sind notwendige Materialprobenentnahmen am Brückenüberbau, welche im Bereich der Betriebswege ausgeführt werden. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle, Standort Duisburg, bittet darum, die Sperrung zu beachten und um Verständnis für die Maßnahme. Vor allem Fußgänger und Radfahrer könnten von dieser Sperrung betroffen sein, der PKW-Verkehr auf der Brücke bleibt davon unberührt.
Das Wasserstraßen-und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle ist für den Betrieb und die Unterhaltung der rund 300 Kilometer Kanal- und 50 Kilometer Flusstrecke vom Rhein bis zum Emsland zuständig, auch der Abschnitt des Rhein-Herne-Kanals in Gelsenkirchen fällt in die Zuständigkeit dieses Amtes.