12. Februar 2014, 11:04 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Emscher-Lippe-Region ist seit vielen Jahren Fördergebiet im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit diesem Förderprogramm können betriebliche Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Fremdenverkehr und bestimmten Dienstleistungsbranchen mit nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen unterstützt werden, sofern eine überregionale Umsatzbedeutung vorliegt.
Die aktuelle Richtlinie dieses Förderprogramms hat noch bis zum 30. Juni 2014 Gültigkeit. Die NRW.BANK als Antrag entgegennehmende Stelle weist darauf hin, dass Förderanträge auf der derzeit gültigen Grundlage dort spätestens bis zum 28. Februar 2014 eingegangen sein müssen.
Interessierte Unternehmen, die betriebliche Investitionen planen, sollten daher eine rechtzeitige Antragsstellung prüfen.
Fördervoraussetzungen zum Antragsverfahren erläutern die IHK Nord Westfalen, Ansprechpartner: Klemens Hütter, Telefon: 0209 388-103, E-Mail: huetter@ihk-nordwestfalen.de sowie die Stadt Gelsenkirchen, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Ansprechpartner: Markus Bechtel, Telefon: 0209 169-4331, E-Mail: markus.bechtel@gelsenkirchen.de