05. Mai 2020, 11:15 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Einschränkungen während der Corona-Pandemie treffen Familien ganz besonders. Und das nicht nur wegen des erheblichen Betreuungsaufwands, sondern oft auch wegen finanzieller Sorgen: In Zeiten, in denen es wegen ausbleibenden Aufträgen, Kurzarbeit oder verringerter Arbeitszeit zu Verdienstausfällen kommt, wird das Geld schnell knapp.
Um Familien mit kleinen Einkommen zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium deshalb einen „Notfall-Kinderzuschlag“ gestartet. Diesen Zuschlag bekommen Eltern, die für sich selber genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp den finanziellen Bedarf ihrer Familie deckt. Wenn es also im März oder April zu erheblichen Verdienstausfällen gekommen ist, kann sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen.
Seit dem 1. April 2020 wurde der Zugang zu den Hilfspaketen deutlich erleichtert, jetzt müssen Eltern bei Antragstellung nur noch das Einkommen des Vormonats nachweisen, bisher mussten die Einkünfte der vorangegangenen sechs Monaten offengelegt werden. Außerdem müssen Eltern keine Angaben mehr zum Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben. Die Extra-Regelungen sind Teil des im März beschlossenen Sozialschutz-Paketes und sind bis zum 30. September befristet.
Der Kinderzuschlag kann monatlich bis zu 185 Euro pro Kind betragen. Ob man berechtigt ist, diesen Zuschlag zu erhalten, kann man online auf www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse ermitteln. Dort lassen sich auch Erklär-Videos zum Thema finden. Informationen gibt es auch über die gebührenfreie Hotline 0800 4 555530. Auf der Internetseite www.infotool-familie.de des Bundesfamilienministeriums lässt sich zudem mit wenigen Angaben ermitteln, welche Familienleistungen in Frage kommen.
Zusätzlich zum Kinderzuschlag können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden, zum Beispiel können die Kosten für die Nachhilfe übernommen werden. Wer den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, ist zudem von den Kita-Gebühren befreit.
Der Kindergeldzuschlag muss schriftlich beantragt werden, und zwar bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. In der derzeitigen Situation empfiehlt es sich, den Antrag online zu stellen über die Seite www.kiz-digital.de.