23. März 2020, 14:22 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Neuregelung bei der Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen) hat bei einigen Eltern für Verwirrung gesorgt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat daher einen Elternbrief mit einem Appell und einigen Klarstellungen verschickt.
Das Dokument befindet sich im Anhang dieser Meldung. Darin heißt es.
„Um für das Gemeinwesen den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zu Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll - entsprechend der Empfehlung des RKI - organisiert werden kann.“
Damit verbunden ist auch der Appell an alle Eltern, aus Infektionsschutzgründen diese Neuregelung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn es unbedingt erforderlich ist.
„Bitte bringen Sie Ihre Kinder nur dann in die Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege, wenn Sie die Betreuung wirklich nicht selbst wahrnehmen oder anderweitig verantwortungsvoll - nach den Empfehlungen des RKI - organisieren können“, so das Familienministerium.
Gelsenkirchens Bildungsdezernentin Annette Berg: „Die neue Regelung ermöglicht es, dass die besonderen Berufsgruppen bei keiner anderen Möglichkeit zur familiären Betreuung ihrer Kinder, hier Entlastung auch am Wochenende erhalten können. Diese Regelung unterstützt unter anderen die Organisation der Pflege- und Krankeneinrichtungen im Land und sichert die Versorgung in den kommenden Tagen. Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden wir alle Bedingungen zur sicheren Ausübung ihrer Tätigkeit bieten, die uns möglich sind. Ich bin zudem sicher, dass die Eltern diese Möglichkeit verantwortungsbewusst nutzen."
„Die gesamte Bevölkerung ist aufgefordert, Sozialkontakte soweit wie möglich zu vermeiden. Bitte wirken Sie hieran mit“, heißt es in dem Schreiben des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen abschließend.