20. Dezember 2019, 11:55 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Ab Montag, 13. Januar 2020, bis Freitag, 17. Januar 2020 gilt in der Hartmannstraße ab dem Haus Nr. 53 in nord-östlicher Richtung bis Haus zum Nr. 11 eine Einbahnstraßenregelung. Darüber hinaus wird dort ab 7 Uhr morgens ein absolutes Halteverbot angeordnet.
Grund für die Einschränkungen im vorgenannten Bereich ist die turnusmäßige Laservermessung der Stützmauer durch das Referat Vermessung und Kataster am 16. und 17. Januar 2020.
Aufgrund der zu leistenden Vorarbeiten durch Gelsendienste, Entfernung des Wildwuchses an der Stützmauer ist es notwendig, den vor der Stützmauer stehenden Zaun, in die Straßenfläche zu stellen.
Nach den Vermessungsarbeiten durch das Referat Vermessung und Kataster wird der Zaun wieder an seinen Standort zurückgesetzt.
Die Hartmannstraße wird voraussichtlich ab Freitagmittag, 17. Januar 2020, wieder uneingeschränkt nutzbar sein.