29. Juni 2018, 11:46 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Vor rund einem Jahr hat die Stadt Gelsenkirchen in einer öffentlichen Veranstaltung im Stadtteilzentrum Hassel erstmals über die Ziele und die voraussichtlichen Inhalte der „neuen“ Satzungen informiert und anschließend mit interessierten Bewohnerinnen und Bewohnern der Gartenstadt Ziel- und Wunschvorstellungen für künftige gestalterische Regelungen diskutiert.
Nachdem die beiden Satzungen jetzt im Entwurf vorliegen lädt die Stadt Gelsenkirchen erneut zu einer Informationsveranstaltung ein, um die Zwischenergebnisse vorzustellen.
Die Veranstaltung findet am
Donnerstag, 5. Juli 2018, um 18:30 Uhr
im Stadtteilzentrum Hassel („Bonni“),
Eppmannsweg 32, 45896 Gelsenkirchen
statt.
Der Architekt Dr. Peter Kroos und Vertreterinnen und Vertreter aus dem Stadtteilbüro Has-sel.Westerholt.Bertlich sowie der Stadtverwaltung Gelsenkirchen (Stadtplanung / Bauordnung) wer-den die Ergebnisse vorstellen, stehen für Fragen zur Verfügung und nehmen gerne Anregungen entgegen.
Die Gartenstadt Hassel und Buer-Nord gehört zu den bedeutendsten Arbeitersiedlungen im Ruhrgebiet. Sie bietet bis heute eine sehr hohe Wohnqualität in einem durchgrünten Umfeld. Einerseits präsentiert sich die Siedlung in einem einheitlichen Erscheinungsbild, das durch geschwungenen Straßen, Quartiersplätze, Gärten und Vorgärten geprägt ist, andererseits besteht die Siedlung aus einer Vielzahl unterschiedlicher Haustypen mit vielen gestalterischen Details, die in ihrer Summe eine harmonische Einheit bilden.
Dieser besondere gartenstädtische Charakter soll langfristig gesichert werden. Gleichzeitig sollen Wege aufgezeigt werden, wir die Siedlung sich weiterentwickeln und an heutige Anforderungen – etwa durch zeitgemäße Veränderung der Wohnungsgrundrisse, An- und Umbauten sowie oder nachhaltige energetische Sanierung – angepasst werden kann.
Um Verunstaltungen und übermäßige Veränderungen der Siedlungen zu verhindern, ist bereits im Jahr 2001 eine Gestaltungssatzung für weite Teile des historischen Siedlungsgebietes in Hassel und Buer-Nord aufgestellt worden, 2006 folgte eine weitere Gestaltungssatzung für die Meistersiedlung. Ziel der rechtskräftigen Satzungen ist es, die Eigenarten der ortsbildprägenden Gebäude und ihrer Außenräume zu wahren und Veränderungen, die das charakteristische Orts- und Straßenbild negativ beeinträchtigen, zu verhindern.
Die bestehenden Satzungen werden derzeit überarbeitet: die Abgrenzungen der Satzungen sollen aktualisiert werden, einzelne inhaltliche Regelungen sind zu konkretisieren und neue Entwicklungen – etwa Brandschutzauflagen oder die energetische Sanierung – sollen in die Satzungen einbezogen werden. Um die Rechtssicherheit zu erhöhen und alle Regelungsbelange berücksichtigen zu können soll es zudem künftig neben der Gestaltungsatzung eine ergänzende Erhaltungssatzung geben.
Während in der Gestaltungsatzung insbesondere die Veränderungen an baulichen Anlagen, also den Zechenhäusern und ihren Nebenanlagen wie Ställen, Schuppen oder Garagen reglementiert werden erstreckt sich die Erhaltungssatzung auf den historischen Stadtgrundriss und trifft insbesondere Regelungen zu den Freiflächen der Grundstücke in der Gartenstadt.