01. Dezember 2014, 10:30 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Mit Mitteln des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms des Landes NRW können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in bestimmten Fördergebieten des Landes Nordrhein-Westfalen mit nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen gefördert werden. Hierdurch soll die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt und neue Dauerarbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene gesichert werden. Die vestische Emscher-Lippe-Region gehört seit vielen Jahren komplett zur Fördergebietskulisse dieses Programms. Es zielt auf Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Fremdenverkehr und bestimmten Dienstleistungsbranchen, sofern eine überwiegende überregionale Umsatzbedeutung im Einzelfall gegeben ist. Diese Voraussetzung wird dann als erfüllt angesehen, wenn in der zu fördernden Betriebsstätte in einem Fördergebiet mehr als 50 Prozent des Umsatzes auf Kunden außerhalb eines Kreises mit einem Radius von 50 km entfällt.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen und die Stadt Gelsenkirchen machen darauf aufmerksam, dass der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Garrelt Duin nun die neue Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen aus diesem Programm unterzeichnet hat.
Die Fördersätze reichen je nach Unternehmensgröße, nach Investitionsort und danach, ob mit einer Maßnahme neue Arbeitsplätze geschaffen oder bestehende gesichert werden, von 10 bis 25 Prozent. Die vestische Emscher-Lippe-Region teilt sich in sogenannte C- und D-Fördergebiete auf. Gelsenkirchen gehört zu den stärker geförderten C-Fördergebieten. Eingeführt worden ist ein neuer Förderhöchstsatz von 30 Prozent bzw. 20 Prozent für kleine bzw. mittlere Unternehmen, wenn die Investition eine besondere wirtschaftliche Anstrengung für das Unternehmen bedeutet. Weiterhin bietet die neue Richtlinie einige zusätzliche Förderaspekte, die IHK-Finanzierungsreferent Klemens Hütter, Tel. 0209 388-103, E-Mail: huetter@ihk-nordwestfalen.de und Markus Bechtel von der Wirtschaftsförderung der Stadt Gelsenkirchen, Tel. 0209 169-4331, E-Mail: markus.bechtel@gelsenkirchen.de, gerne erläutern.