Normenkontrollverfahren gegen CentrO Oberhausen
Nachbarstädte haben in Münster ein Normenkontrollverfahren eingeleitet
30. November 2004, 00:00 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE/OB/M. Der Streit um die Erweiterung des CentrO Oberhausen geht in die nächste Runde. Die betroffenen Nachbarstädte Bottrop, Dinslaken, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Moers und Mühlheim haben ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingeleitet. In einer mehr als 80 Seiten umfassenden Antragsschrift rügt der Verfahrensbevollmächtigte der Ruhrgebietsstädte, Prof. Dr. Bernhard Stüer (Münster), dass die Erweiterung des CentrO Oberhausen gegen die Landesplanung verstößt und auch die Belange der Nachbarstädte nicht gewahrt sind. „Die geplante Erweiterung wird verheerende Auswirkungen auf die Innenstädte in der ganzen Umgebung haben“, zeigt Stüer den Hauptgrund der Klage auf. Eine solche Entwicklung, die zu einem weiteren erheblichen Kaufkraftabzug führt, wollen die betroffenen Städte nicht klaglos hinnehmen, erklärt der Verwaltungsrechtler. Oberhausen habe sich zudem nicht an feste Vereinbarungen gehalten, die mit den Nachbarstädten aus Anlass der damaligen Planung des CentrO im Jahre 1993 getroffen worden seien.
Die vom Rat der Stadt Oberhausen noch kurz vor der Kommunalwahl beschlossene Planänderung sieht eine Erweiterung der Verkaufsfläche von ca. 25.000 Quadratmeter vor, sodass die Verkaufsfläche des bereits heute ca. 70.000 Quadratmeter großen Einkaufszentrums an eine Schallgrenze von 100.000 Quadratmeter heranreicht. Auch die Bezirksregierung Düsseldorf, die ebenso wie die Bezirksregierung Münster im Planaufstellungsverfahren Einwendungen erhoben hatte, beteiligt sich ebenfalls mit einer eigenen Normenkontrolle an dem gerichtlichen Schlagabtausch.
Die Klage wird von dem Münsteraner Verwaltungsanwalt Dr. Jost Hüttenbrink vertreten, der in seiner Antragsschrift vor allem die Verstöße gegen die Landesplanung in den Mittelpunkt stellt. Die Ruhrgebietsstädte wollen zudem durch einen Eilantrag erreichen, dass weitere Baugenehmigungen nicht mehr erteilt werden können und die Erweiterung erst einmal auf Eis liegt, bis die Münsteraner Richter sich in der Hauptsache ein abschließendes Urteil gebildet haben. Mit einer Entscheidung der Richter im Eilverfahren wird für das erste Quartal des nächsten Jahres gerechnet.
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