In Gelsenkirchen arbeiten seit vielen Jahren Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und Organisationen, Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände und die Stadtverwaltung daran, die baulichen, sozialen und mentalen Barrieren abzubauen, vor denen Menschen mit Handicaps stehen. Im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 wurde dieses Engagement in eine regelmäßige Zusammenarbeit überführt, die sich rund um den jährlichen Aktionstag „GE-meinsam Barrieren abbauen“ artikuliert.
Der Rat der Stadt verabschiedete 2006 eine „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen“ mit den einleitenden Sätzen: „Die Stadt Gelsenkirchen ist entschlossen, die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung auch auf örtlicher Ebene entsprechend den Zielsetzungen des BGG [Behindertengleichstellungsgesetz] NRW nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Satzung sicherzustellen. Sie will darüber hinaus die Beteiligung der Menschen mit Behinderung an der Entwicklung Gelsenkirchens zu einer barrierefreien und behindertenfreundlichen Stadt ermöglichen und fördern. Sie ist sich bewusst, dass das dem Nutzen aller Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt dient.“
Insofern erhalten die Haltung und die Methoden der Stadt Gelsenkirchen zum Abbau von Barrieren durch die UN-Behindertenrechtskonvention Unterstützung. Die Behindertenrechtskonvention ist Ergebnis des jahrelangen Einsatzes der Behindertenorganisationen um Würde, Gleichberechtigung und Teilhabe, gegen bauliche Hindernisse, soziale Barrieren und Vorurteile. Ohne das Engagement der Betroffenen gibt es keinen nachhaltigen Fortschritt für Menschen mit Behinderungen.
Die Behindertenrechtskonvention schafft juristische Grundlagen und signalisiert mit dem Begriff der Inklusion einen Paradigmenwechsel, der dem Kampf für die Rechte von Menschen mit Handicaps neuen Aufschwung geben kann und soll.
Deshalb ist die gleichberechtigte Beteiligung der Behindertenorganisationen ein Muss. Möglichst viele Akteure müssen gewonnen werden, wenn weitere Fortschritte in Gelsenkirchen erzielt werden sollen.