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      StartseiteBürgerserviceOnlinediensteTerminvergabe Fahrzeug-Zulassungsstelle

      Terminvergabe Fahrzeug-Zulassungsstelle

      Termine online vereinbaren.

      Bei der Vereinbarung und Wahrnehmung von Terminen gelten besondere Regeln

       

      1. Termine werden derzeit jeweils für zwei Wochen im Voraus vergeben. Die Termine sind weiterhin online oder telefonisch unter +49 (209) 169-9595 buchbar. Darüber hinaus werden weitere Tagestermine nach Verfügbarkeit täglich ab 7:30 Uhr für die Buchung per Internet und Telefon freigegeben.

      2. Außerdem wird jeder abgesagte Termin unverzüglich wieder zur Verfügung gestellt. Bitte sagen Sie daher Termine ab, die Sie nicht wahrnehmen können. Nutzen Sie dafür den Link in der Ihnen zugesandten Bestätigungsmail oder senden Sie eine Mail an fahrzeugzulassungen@gelsenkirchen.de 

      3. In dringenden Angelegenheiten / Notfällen (dazu zählen z.B. Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens oder der Fahrzeugpapiere) wenden Sie sich bitte per E-Mail an fahrzeugzulassungen@gelsenkirchen.de .Wir kontaktieren Sie kurzfristig.

      4. Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin! Kommen Sie nicht ohne Termin in die Zulassungsstelle. Wir können nur Anliegen mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeiten.

      5. Hinweis für die Abfrage von Gebührenrückständen im Back Office: Die Auskunft ist gebührenpflichtig und wird nur an die erfragende Person vor Ort (ggfls. durch Vollmacht) erteilt.

      Jetzt online einen Termin vereinbaren

      Bitte achten Sie darauf, alle Anliegen bei der Auswahl in der richtigen Anzahl anzugeben! An dem von Ihnen ausgewählten Termin können ausschließlich die Anliegen bearbeitet werden, die Sie angegeben haben, und zwar nur in der von Ihnen genannten Anzahl. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass nur so die benötigte Zeit pro Termin richtig kalkuliert werden kann.

      WICHTIG: Ausfuhrkennzeichen können von Montag bis Donnerstag maximal bis 11 Uhr und am Freitag maximal bis 9:30 Uhr gebucht werden. Bitte beachten Sie dies bei der Terminbuchung, auch wenn Ihnen technisch bedingt Termine zu anderen Zeiten vorgeschlagen werden. Aus bearbeitungstechnischen Gründen können Buchungen von Terminen nach den vorgegebenen Zeiten nicht mehr bearbeitet werden. 

      Die Anwendung "Terminvergabe Zulassungsbehörde" kann in dieser Auflösung nicht angezeigt werden. Bitte wechseln Sie die Auflösung zurück oder klicken Sie auf den folgenden Link, um die Anwendung direkt aufzurufen:

      Terminvergabe Zulassungsbehörde

      • Anwendung "Terminvergabe Zulassungsbehörde" direkt aufrufenBereits eingegebene Daten werden nicht übernommen

      Mehr Informationen

      • Vollmacht und SEPA-Mandat [pdf, 993,65 kB]

      • Verlusterklärung [pdf, 26,36 kB]für den Ersatz einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder Kennzeichen

      • Informationsblatt nach Art. 13 DS-GVO zur Kontaktnachverfolgung [pdf, 263,37 kB]Aufgrund der Corona-Krise werden beim Termin Ihre Kontaktdaten zur Rückverfolgung erfasst.

      • Informationen zu gewerblichen Zulassungen [pdf, 15,42 kB]

      • Informationen zur Vorführpflicht bei Fahrzeugen [pdf, 10,74 kB]

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