Im Folgenden finden Sie alle aktuellen Meldungen zu Corona und Informationen, welche Maßnahmen Sie zum Schutz vor einer Infektion ergreifen können und wie Sie sich bei einem Verdacht auf eine Infektion verhalten sollten. Jeden Morgen werden die Infektionszahlen, Gesundmeldungen und Todesfälle, die Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohner) und Verlaufszahlen in unserem Dashboard aktualisiert. Am Wochenende kann es zu Verzögerungen kommen.
In Gelsenkirchen gelten zusätzlich zur Coronaschutzverordnung verschärfte Maßnahmen:
- Das Grillen und Picknicken in öffentlichen Parks verboten. Das Grillverbot gilt an allen öffenltichen Plätzen und Parks, das Picknickverbot an folgenden Bereichen:
- Bulmker Park
- Nienhauser Busch
- Nordsternpark
- Stadtgarten
- Marina Graf Bismarck
- Parkanlage Schloss Berge
- Die jeweils gültigen Kontaktbeschränkungen sollen auch im privaten Raum eingehalten werden.
- Im eingeschränkten Pandemiebetrieb wird dringend an die Eltern appelliert die Angebote der Kindertagesbetreuung nur dann zu nutzen, wenn es unbedingt erforderlich ist.
Details regeln die ab 29. März geltende Allgemeinverfügung, die ab 2. April geltende Allgemeinverfügung und die ab 17. April geltende Allgemeinverfügung der Stadt Gelsenkirchen.
Seit dem 7. April gilt eine neue Coronaschutzverordnung:
- Im öffentlichen Raum dürfen sich Personen aus 1 Hausstand mit einer weiteren Person treffen;
- vom 1. bis zum 5. April dürfen sich maximal 5 Personen aus maximal 2 Hausständen treffen
- Kinder bis einschießlich 14 Jahre werden in der Gesamtzahl nicht mitgezählt;
- Paare gelten unabhängig von ihren Wohnverhältnissen als ein Haushalt.
- Außerschulische Bildung
- Präsenz-Nachhilfeunterricht sowie außerschulischer Musik- und Kunstunterricht ist in Gruppen von höchstens 5 Schülerinnen und Schülern zulässig.
- Fahr-, Boots- und Flugschulen können unter strengen Auflagen betrieben werden.
- Kultur und Freizeit
- Konzerte und Aufführungen ("Fensterkonzerte") sind unter strengen Auflagen im Freien zulässig.
- Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten, Zoologische Gärten, Tierparks und ähnliche Einrichtungen können mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit besucht werden. Voraussetzung dafür ist in Gelsenkirchen ab dem 29. März 2021 ein tagesaktueller negativer Schnelltest. Das negative Testergebnis muss über ein vom Testzentrum ausgestelltes, gesondertes Formular besätigt werden.
- Sport
- Auf Sportanlagen ist Sport von maximal 5 Personen aus maximal 2 Hausständen und
- als Unterricht von höchstens 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre zuzüglich maximal 2 Aufsichtspersonen erlaubt.
- Handel
- Neben den von den coronabedingten Schließungen ausgenommenen Geschäften, ist nun auch Terminshopping (Einkaufen nach Terminvereinbarung) in allen Einzelhandelseinrichtungen erlaubt. Voraussetzung dafür ist in Gelsenkirchen ab dem 29. März 2021 ein tagesaktueller negativer Schnelltest. Das negative Testergebnis muss über ein vom Testzentrum ausgestelltes, gesondertes Formular besätigt werden.
- Handwerk und Dienstleistungen
- Handwerks- und Dienstleistungen sind unter strengen Auflagen (aktuelle negative Testergebnisse bei Kundinnen und Kunden sowie Personal) wieder zulässig, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Details regelt die aktuelle Coronaschutzverordnung.
Schon mit wenigen, aber konsequent eingehaltenen Hygienemaßnahmen minimieren Sie das Risiko, sich mit dem Corona-Virus anzustecken! Wenn Sie dennoch beunruhigt sind und vermuten, sie könnten sich mit COVID-19 infiziert haben, wenn Sie Atemwegsbeschwerden oder Fieber haben, wenden Sie sich zunächst telefonisch an ihren Hausarzt. Bitte gehen Sie nicht ohne Anmeldung in die Praxis. Tests auf COVID-19 werden bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in den jeweiligen Praxen durchgeführt.
Kontaktieren Sie bei einem Verdacht auf eine Corona-Infektion entweder ihre Haus-/Fachärztin bzw. ihren Haus-/Facharzt oder die Corona-Hotline +49 (209) 169-5000. Unter dieser Rufnummer werden lokale, medizinische Fragestellungen rund um das Corona-Virus beantwortet. Die Hotline ist montags bis samstags von 8 bis 18 Uhr und sonntags von 10 bis 16 Uhr zu erreichen. In dringenden Fällen können Rat Suchende am Wochenende die Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter der Rufnummer 116 117 in Anspruch nehmen.
Unter +49 (209) 169-7000 werden montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr Fragen zur Corona-Krise in acht weiteren Sprachen beantwortet.
Die Leitstelle für Sicherheit & Ordnung nimmt Meldungen über Verstöße gegen die geltenden Verordnungen unter +49 (209) 169-3000 oder leitstelle-sicherheitundordnung@gelsenkirchen.de entgegen. Bitte melden Sie solche Verstöße nicht über die Notrufnummern 110 und 112.