Um durchgeführte Corona-Schnelltests über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen zu können, müssen Sie Ihre Teststelle zunächst beim Gesundheitsamt der Stadt Gelsenkirchen registrieren. Bitte wenden Sie sich dazu per E-Mail an schnelltest@gelsenkirchen.de oder telefonisch unter +49 (209) 169-5472.
Um Ihr Angebot auf der Internetseite der Stadt listen zu lassen, müssen Sie folgende Angaben übermitteln:
- Name Ihres Angebots
- Anschrift
- Öffnungszeiten
- Terminvereinbarung:
- erforderlich, optional oder nicht möglich?
- Kontaktdaten zur Terminvereinbarung:
- Internetadresse und/oder
- Telefonnummer und/oder
- E-Mail-Adresse
Sobald Ihre Anmeldung als Teststelle erfolgt ist, erhalten Sie vom Gesundheitsamt weitere Informationen sowie Arbeitsmaterialien und werden in die Liste der Teststellen aufgenommen. Das Gesundheitsamt wird Ihre Daten auch an die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL) weiterleiten. Derzeit ist geplant, dass Sie als Anbieter dann die Kosten für die Tests direkt bei der KVWL abrechnen können.