Die Geschäftsstelle des Schulamtes für die Stadt Gelsenkirchen unterstützt die Schulaufsichtsbeamten und den Oberbürgermeister bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben.
Das Schulamt für die Stadt Gelsenkirchen ist eine untere staatliche Schulaufsichtshörde des Landes Nordrhein-Westfalen für Grund-, Haupt- und Förderschulen.
Schulfachliche Dienststellenleiter des Schulamtes sind Schulaufsichtsbeamte des Landes. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die pädagogischen, unterrichtsfachlichen sowie schul- und unterrichtsorganisatorischen Angelegenheiten innerhalb gebietsmäßig abgegrenzter Aufgabenbereiche (Schulaufsichtsbezirke). Daneben erfüllen sie einzelne fachspezifische oder allgemeine schulfachliche Aufgaben für das gesamte Schulamtsgebiet (Generalien).
Verwaltungsfachlicher Dienststellenleiter des Schulamtes ist der Oberbürgermeister. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere verwaltungsrechtliche und haushaltsrechtliche Angelegenheiten.
Aufgaben, die sowohl den schulfachlichen als auch den verwaltungsfachlichen Dienstbereich berühren, werden gemeinsam entschieden (gemeinsamer Dienstbereich).
Die Schulaufsichtsbeamten und der Oberbürgermeister werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch verwaltungsfachliche Dienstkräfte der Stadt Gelsenkirchen unterstützt (Geschäftsstelle des Schulamtes).