08. August 2018, 12:47 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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v.l.n.r.: Stadtrat Luidger Wolterhoff, Detlef Scheele (Vorstandsvorsitzender Bundesagentur für Arbeit), Oberbürgermeister Frank Baranowski. Bildrechte: Gerd Kaemper
Zu einem Austausch über die Arbeitsmarktsituation in Gelsenkirchen ist am Dienstag, 7. August 2018, der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, einer Einladung von Oberbürgermeister Frank Baranowski gefolgt. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand der geplante „Soziale Arbeitsmarkt“, der wie im Koalitionsvertrag vereinbart als Instrument der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Sozialgesetzbuch II verankert werden soll. Oberbürgermeister Frank Baranowski und Sozialdezernent Luidger Wolterhoff haben dazu die Gelsenkirchener Überlegungen für eine gelingende operative Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes präsentiert.
Insbesondere die im Referentenentwurf vorgesehene Beschränkung auf den Mindestlohn statt der Zahlung eines Tariflohns wird von der Stadt Gelsenkirchen noch als Hürde gesehen. Frank Baranowski: „Um das Programm mit 400 Stellen in Gelsenkirchen umsetzen zu können, müssen auch tarifgebundene Kommunen und öffentliche Arbeitgeber Beschäftigungsträger sein. Hier gibt es noch Nachbesserungsbedarf, den wir mit der Berliner Politik besprechen müssen.“
„Ohne die Kommunen werden wir die angestrebten Zahlen nicht schaffen“, unterstützt der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, die Argumentation des Oberbürgermeisters. Für ihn steht der soziale Aspekt der Teilhabe am Arbeitsmarkt im Mittelpunkt. „Erstmals ist der soziale Arbeitsmarkt in einem Gesetzentwurf ein Regelinstrument: Das ist für mich ein Durchbruch. Wir kümmern uns um die Menschen, die viele Jahre in der Arbeitslosigkeit sind. Das ist vor allem für Familien wichtig. Kinder sollen wahrnehmen, dass ihre Eltern jeden Tag zur Arbeit gehen“, so Scheele weiter.
Weiterer Diskussionspunkt war der so genannte Passiv-Aktiv-Tausch. Wenn der ehemalige Langzeitarbeitslose einen Lohn und keine Transferleistung erhält, werden Zahlungen etwa aus der Grundsicherung gespart. Diese könnten in die weitere Finanzierung von Arbeitsplätzen fließen oder die Lücke zwischen Tariflohn und Mindestlohn füllen.
Sozialdezernent Luidger Wolterhoff sieht in dem Gesetzesentwurf viele Aspekte des Gelsenkirchener Appells, der im Kern immer den sozialen Arbeitsmarkt gefordert hat, umgesetzt: „Wir sind jetzt an einer Umsetzung so nah dran wie nie zuvor. Über diesen Weg bieten wir den Betroffenen Menschen gesellschaftliche Teilhabe. Es geht hier schließlich um Arbeitsverhältnisse, die begründet werden sollen. Die Menschen erfahren dadurch wieder eine Wertschätzung und werden in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt.“