10. Oktober 2016, 12:57 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski und Hamms Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann fordern gemeinsam eine zügige Umsetzung des Gesetzentwurfes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe. In einem Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, den Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, verweisen sie auf die auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit folgende zunehmende Zuwanderung aus Südosteuropa und den damit verbundenen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.
Die derzeitige Rechtsprechung stellt die Städte vor weitere, besondere Herausforderungen in finanzieller, organisatorischer und personeller Hinsicht. Gleichzeitig erhöhen sich die Zuzugsanreize gerade für die Gruppe der Personen, die weder über einen Schulabschluss noch einen Berufsabschluss verfügen.
„Gesetzliche Korrekturen, die zu einem Ausschluss von Sozialleistungen für arbeitsfähige Unionsbürgerinnen und -bürger, die keine Arbeitstätigkeiten ausüben, führen, sind somit weiterhin unabdingbar“, so die beiden Oberbürgermeister und Vorsitzenden der kommunalpolitischen Vereinigungen SGK und KPV.
Frank Baranowski: „Gemeinsam mit meinem Kollegen Thomas Hunsteger-Petermann erwarte ich eine zügige Umsetzung des Gesetzesentwurfs. Nur so können zusätzliche Anreize für einen Zuzug vermieden und eine Absicherung der Sozialsysteme gegen Missbrauch erreicht werden. Wir erwarten eine möglichst schnelle Umsetzung des Gesetzesentwurfs ohne Verzögerungen. Wenn Integration in den Städten gelingen soll, dann müssen die Städte vor unzumutbaren Herausforderungen geschützt werden.“