Die Stadt Gelsenkirchen fördert die Anschaffung und Installation von Stecker-Solargeräten (sogenannten Balkonkraftwerken) bis 800 Watt Wechselrichterleistung mit einem Zuschuss von 100 Euro pro Anlage. Die Förderung gilt für neue Stecker-Solargeräte, die den aktuellen technischen Anforderungen entsprechen. Es wird maximal ein Gerät je Wohneinheit gefördert. Der Förderhöchstsatz beträgt maximal 100 Prozent des Kaufpreises.
Antragsberechtigt sind alle, die ein Stecker-Solargerät an oder auf einem Gebäude im Stadtgebiet von Gelsenkirchen installieren und nutzen. Dazu gehören natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Unternehmen, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen und Vereine.
Die Anträge auf Förderung müssen nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Die Förderung von Anlagen, welche vor dem 1. Januar 2024 beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet wurden, ist ausgeschlossen.
Die Förderrichtlinie ist befristet bis zum 13.12.2026.