Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat vor dem Hintergrund weltweit ungenügender Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels und den Folgen der drohenden Erderwärmung am 11. Juli 2019 den Klimanotstand für die Stadt Gelsenkirchen erklärt.
Der Rat fordert, dass auf internationaler, nationaler, regionaler und kommunaler Ebene deutliche Maßnahmen ergriffen werden, um dieser Entwicklung entgegenzutreten. So soll die Eindämmung des vom Menschen beeinflussten Klimawandels in der städtischen Politik ab seit dem Zeitpunkt des Beschlusses zu den städtischen Handlungsfeldern gehören, denen in Gelsenkirchen höchste Priorität eingeräumt wird.
Der Beschluss des Rates hat unter anderem direkte Folgen für das Verwaltungshandeln. Denn seit dem ersten Sitzungszyklus 2020 sind in allen Beschlussvorlagen nicht nur finanzielle Belastungen aufzuführen, sondern auch mögliche Folgen für das Klima.
In der Regel prüfen die jeweiligen Fachdienststellen die Klimarelevanz selbstständig und erläutern diese gegebenenfalls in der Beschlussbegründung. Um die Fachdienststellen bei diesem Prozess zu unterstützen, hat das Referat Umwelt eine Wissensbasis für die Kolleginnen und Kollegen zusammengestellt. Bei komplexeren Sachverhalten, die entsprechendes Fachwissen erfordern und über die Wissensbasis nicht beantwortet werden können, steht das Referat Umwelt für Rückfragen zur Verfügung.
Darauf aufbauend soll zukünftig ein Nachhaltigkeits-Check für alle Beschlüsse entwickelt und eingeführt werden.
Der Klima-Beirat hat die Aufgabe unter Einbezug von Bürgerinnen und Bürgern und weiteren Beteiligten konkrete Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu entwickeln, zu beraten und deren Umsetzung einzuleiten.
Die Verwaltung wird mindestens einmal jährlich im Rat der Stadt und halbjährig im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz über Erfolge und Schwierigkeiten der Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu berichten.