Für die Förderung der Neuschaffung von Mietwohnungen durch Neubau oder bauliche Maßnahmen im Bestand stellt das Land NRW zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag ein Tilgungsnachlass gewährt werden.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Die Förderung wird natürlichen und juristischen Personen als Eigentümer oder Erbbauberechtigen mit ausreichender Bonität gewährt.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neubau von Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäusern; weiterhin Gruppenwohnungen für ältere und pflegebedürftige oder behinderte Menschen mit Betreuungsbedarf.
Bezugsberechtigt sind Haushalte, die festgelegte Einkommensgrenzen einhalten.