Das Land NRW stellt Finanzierungshilfen in Form von zinsgünstigen Darlehen zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zur Verfügung. Die Finanzierungshilfen sind im Einzelnen in den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) geregelt. Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner sind grundsätzlich die Städte, auf deren Gebiet das Eigenheim oder die Eigentumswohnung errichtet werden soll.
Was wird gefördert?
Der Bau und der Kauf neuer Immobilien sowie der Erwerb eines Bestandsobjektes
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind Haushalte (auch Lebensgemeinschaften) mit Kindern oder schwerbehinderten Angehörigen.
Für Beratungsgespräche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.