Die Stadt Gelsenkirchen wird im Jahr 2026 wieder junge Menschen in oder vor der Ausbildung beim Erwerb des Führerscheins mit insgesamt 25.000 Euro unterstützen.
Bis zu 1.000 Euro pro Person stehen als Förderung zur Verfügung, wenn alle Fördervoraussetzungen vorliegen und innerhalb des Förderzeitraums ein Antrag über den Antragsvordruck gestellt wird. Eine Förderung kann nur gewährt werden, solange finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Der Antrag kann bis zum 31. August 2026 eingereicht werden:
Nach dieser Frist wird über die Antragsgewährung anhand festgelegter Kriterien entschieden. Dabei werden Kriterien wie Pendeldauer, regelmäßige Schichtdienste und der Zeitpunkt des Antragseingangs berücksichtigt.
Führerscheinförderung für Auszubildende
Die Stadt Gelsenkirchen wird im Jahr 2026 wieder junge Menschen in oder vor der Ausbildung beim Erwerb des Führerscheins mit insgesamt 25.000 Euro unterstützen.
Bis zu 1.000 Euro pro Person stehen als Förderung zur Verfügung, wenn alle Fördervoraussetzungen vorliegen und innerhalb des Förderzeitraums ein Antrag über den Antragsvordruck gestellt wird. Eine Förderung kann nur gewährt werden, solange finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Der Antrag kann bis zum 31. August 2026 eingereicht werden:
Nach dieser Frist wird über die Antragsgewährung anhand festgelegter Kriterien entschieden. Dabei werden Kriterien wie Pendeldauer, regelmäßige Schichtdienste und der Zeitpunkt des Antragseingangs berücksichtigt.
Voraussetzungen
- Wohnsitz in der Stadt Gelsenkirchen
- Duale Berufsausbildung oder Ausbildungszusage in 2026
- Alter: 17 bis 25 Jahre
- Pendeldauer mit ÖPNV mind. 45 Minuten zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte
- Kein Anspruch auf eine anderweitige Förderung oder Bezuschussung des Führerscheins (z.B. durch das Jobcenter)
- Haushaltseinkommen unterhalb der Einkommensgrenzen.
Es gilt das monatliche Netto-Haushaltseinkommen zum Antragszeitpunkt:
- 1-Personenhaushalt: 1.210 Euro
- 2-Personenhaushalt: 1.859 Euro
- 3-Personenhaushalt: 2.530 Euro
- 4-Personenhaushalt: 3.256 Euro
- 5-Personenhaushalt: 3.960 Euro
- 6-Personenhaushalt: 4.631 Euro
- für jede weitere Person im Haushalt: zusätzlich 610 Euro
Benötigte Unterlagen
- Antragsvordruck
- Ausbildungszusage /Ausbildungsvertrag
- Kostenvoranschlag der gewünschten Fahrschule
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate aller Haushaltsangehörigen (je nach Einkommensart können das z.B. Lohnabrechnungen, Verdienstbescheinigungen, Gewinn- und Verlustrechnungen oder Einnahme-Überschussrechnungen sein)
Gebühren
keine