Der Integrationsrat ist die politische Interessenvertretung aller Migrantinnen und Migranten in der Stadt. Er ist ein Fachgremium, in dem alle integrationspolitisch relevanten Themen behandelt werden können. Die Beratungsergebnisse werden vom Rat und seinen Ausschüssen als eine wichtige Unterstützung angesehen. Die Unterstützung der Menschen, die die Wünsche und Erfahrungen von Migrantinnen und Migranten aus eigener Erfahrung kennen, diese vermitteln und ihre spezifische Sichtweise einbringen können, werden bei vielen zu lösenden Problemstellungen dringend gebraucht.
Sowohl Nicht-Deutsche als auch Deutsche dürfen für den Integrationsrat kandidieren. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen mindestens 18 Jahre alt sein, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit erstem Wohnsitz gemeldet sein. Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben.
Wahlberechtigt sind
- Ausländerinnen und Ausländer;
- Deutsche, die noch eine weitere, ausländische Staatsangehörigkeit besitzen;
- Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben;
- Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Nicht wählen dürfen Angehörige ausländischer Streitkräfte, das Personal von Botschaften und Konsulaten sowie Asylbewerberinnen und -bewerber.