Seit Dienstag, 1. Dezember 2020, müssen sich alle Haushaltsangehörigen von Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, unverzüglich in Quarantäne begeben, sobald das Testergebnis vorliegt. Den Getesteten wird künftig zeitnah vom Gesundheitsamt ein offizielles Schreiben zugesandt, aus dem die individuelle Quarantäneverpflichtung für die getestete Person und ihre Haushaltsangehörigen hervorgeht.
Alle Haushaltsangehörigen, die eine auf Ihren eigenen Namen aufgesetzte Bescheinigung benötigen, können diese ganz einfach per E-Mail beantragen. Die entsprechende individuelle E-Mailadresse kann dem Schreiben an das positiv-getestete Haushaltsmitglied entnommen werden.