Für welche Schülerinnen und Schüler gibt es Betreuungsangebote?
- Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können.
- Kinder, bei denen nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte.
- Schülerinnen und Schüler von Abschlussklassen des Berufskollegs können bei besonderem pädagogischen Bedarf ausnahmsweise Präsenzunterricht erhalten.
- Allerdings gilt der Distanzunterricht zunächst grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen.
- Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
- Das Angebot ist hier unabhängig vom Alter des Kindes oder Jugendlichen und wird nach Absprache mit den Eltern sichergestellt. Dies gilt für Förderschulen oder Schulen des Gemeinsamen Lernens etwa mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung, da hier eine besondere Betreuung erforderlich ist.
In welchem Zeitraum findet die Betreuung statt?
- Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums statt.
- Bei Bedarf kann die Betreuung auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages angeboten werden.
Werden die Schülerinnen und Schüler während der Betreuung unterrichtet?
- Nein. Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Auch wenn sich die Schülerinnen und Schüler in der Schule befinden, nehmen sie am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.
- Sie bekommen aber die Möglichkeit, ihre Aufgaben beaufsichtigt zu erledigen, was ihnen im Distanzunterricht zu Hause ohne Betreuung möglicherweise Probleme bereiten würde.
Wie melden Eltern ihre Kinder zur Betreuung an?
- Kinder der Klassen 1 bis 6 können die Eltern per Formular zur Betreuung anmelden.
Eine Erklärung des Arbeitgebers ist nicht notwendig.