a) Dingliche Sicherungen
Zu Lasten der Gemeinschaftsgaragen- / Gemeinschaftsstellplatzanlage (Flurstück Nr. 550) wird eine Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht für die jeweiligen Stellplatz- bzw. Garagengrundstücke) und eine Benutzungsregelung nach § 1010 BGB dinglich gesichert.
b) Ausbau der Gemeinschaftsgaragen- / Gemeinschaftsstellplatzanlage
Das Flurstück Nr. 550 dient den Eigentümern der jeweiligen Miteigentumsanteile als Zufahrt und Grünanlage zu den 16 Garagen- bzw. Stellplatzgrundstücken. Die Regelung über den Ausbau, die Abrechnung und die Unterhaltung der Gemeinschaftsflächen ergibt sich aus Ziffern 2.1 a bis 3 des Umlegungsbeschlusses AZ U 89/1I des Referates Vermessung und Kataster der Stadt Gelsenkirchen.