Alle Mieterinnen und Mieter können die vom Service Wohnen durch das qualifizierte Personal der SeniorenHäuser Gelsenkirchen angebotenen Grund- und Wahlleistungen erhalten. Je nach Bedarf werden die Leistungen abgesprochen und gegebenenfalls abgerechnet
Die Grund-und Wahlleistungen können bei Bedarf und auf Wunsch der Mieterinnen und Mieter individuell ergänzt und verändert werden.
Die Grundleistungen werden neben der Wohnungsmiete über eine Betreuungspauschale abgerechnet.
Zum Anmieten der Wohnungen ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung erforderlich.