Vortrag, 21. Mai 2019, 10:00 Uhr - 15:15 Uhr, Wissenschaftspark
Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen
Als "Basics", die jede Frau im Kleiderschrank haben sollte, werden von Designern und Outfitberatern seit Jahrzeiten das "kurze schwarze Abendkleid" sowie ein "zeitloser Blazer" genannt und es als unerlässlich angesehen, diese zu haben. Wie ein gut sortierter Kleiderschrank eine hervorragende Grundlage im persönlichen Alltag darstellt, ist ein aussagekräftiger Internetauftritt gerade für Start-Ups gleichsam als „Visitenkarte“ oft entscheidend, um einen optimalen Eindruck bei Interessenten zu hinterlassen.
Welche rechtlichen Anforderungen hierbei zu beachten sind, gerät im Alltagsstress oftmals in den Hintergrund. Um einerseits die sich bietenden Chancen wahrzunehmen und sich andererseits nicht in den Fallstricken des Internet- und Datenschutzrechts zu verfangen, sollte jedes Start-Up jedenfalls die "Basics des Internet- und Datenschutzrechts" beherzigen. So sind insbesondere der Schutz von Logos, das Impressum, die Datenschutzerklärung und Möglichkeiten der Vermeidung von Rechtsverletzungen wichtige Fragestellungen.
Die Referentin Frau Dr. Anke Reich, LL.M. ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz sowie Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind das Markenrecht, das Datenschutzrecht und der Geheimnisschutz sowie das Werbe-, Urheber- und Internetrecht. Darüber hinaus ist sie als Dozentin und Autorin tätig.
Dieser Termin ist kostenfrei.