Wo durch Bebauung die Bodenoberfläche versiegelt ist, kann Regenwasser nicht mehr natürlich versickern. Ein wirkungsvoller Beitrag zum Umweltschutz ist die Versickerung von Regenwasser. Als positiver Nebeneffekt können sich außerdem, je nach Versickerungssystem, die Abwassergebühren verringern. Für Neubauten ist gesetzlich vorgeschrieben, das Regenwasser vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, soweit das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Möchten Sie Niederschlagswasser versickern, stimmen Sie dies bitte im Vorfeld mit dem Referat Umwelt und GELSENKANAL ab, da einige Versickerungsanlagen (z. B. Sickerschächte, Kiesrigolen) zu genehmigen sind. Außerdem empfiehlt es sich, Regenwasser zu nutzen, beispielsweise als Gießwasser im Garten. Wenn Sie Fragen zur Regenwassernutzung oder zu den Abwassergebühren haben, wenden Sie sich bitte an GELSENKANAL, Telefon 1 69-63 32. Fragen zum wasserrechtlichen Verfahren beantwortet Ihnen das Referat Umwelt, Abteilung Wasserwirtschaft (untere Wasserbehörde). Dort erhalten Sie auch die Informationsbroschüre "Wegweiser Regenwasser".