Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, werden die Kosten für heilpädagogische Maßnahmen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII übernommen, wenn dadurch eine drohende Behinderung verhütet oder die Folgen einer solchen Behinderung beseitigt oder gemildert werden können. Die Hilfen sind einkommens- und vermögensunabhängig.
Die Anträge können auch über die Frühförderstellen oder heilpädagogischen Praxen gestellt werden.
Personalausweis
Fachärztliche Verordnung