Wenn Gebäude umbaugebaut, saniert, renoviert oder sogar abgebrochen werden, fällt Abbruch – sogenannter Bauschutt - an.
Große Mengen anfallender Bauschutt kann in einer mobilen Anlage direkt an der Baustelle oder in speziellen Anlagen so aufbereitet werden, dass ein Recycling-Baustoff entsteht. Dieses Recycling-Material lässt sich im Erd- und Straßenbau wirtschaftlich sinnvoll wiederverwerten und es müssen keine neuen Rohstoffe eingesetzt werden.
In dem aufbereiteten Material können sich verschiedenste Schadstoffe befinden, so dass der Bauschutt auf verschiedenste Parameter analysiert werden muss. Anhand der analysierten Konzentrationen der Schadstoffe genehmigt das Referat Umwelt (Abteilung technischer Umweltschutz, untere Wasserbehörde) den richtigen Einbau. So wird das Grundwasser nicht belastet.
Den Antrag kann nur stellen, wer Eigentümerin oder Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist oder eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers besitzt.
Grundsätzlich benötigte Unterlagen:
- ausgefüllter Antragsvordruck- ggf. ein kurzer Erläuterungsbericht
- Übersichtslageplan
- Lageplan mit Kennzeichnung der Einbaufläche
- Analysen / Gütenachweis des einzubauenden Materials
Einzelfallabhängig:
- ggf. Schnitte
- ggf. Baugrunduntersuchung
- ggf. Vollmacht des Grundstückseigentümers
Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen.
Für die Erteilung der Erlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die sich nach der Größe der Einbaufläche richtet. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €.