Wenn Gebäude umbaugebaut, saniert, renoviert oder sogar abgebrochen werden, fällt Abbruch – sogenannter Bauschutt an.
Große Mengen anfallender Bauschutt kann in einer mobilen Anlage direkt an der Baustelle oder in speziellen Anlagen so aufbereitet werden, dass ein Recycling-Baustoff entsteht. Dieses Recycling-Material lässt sich im Erd- und Straßenbau wirtschaftlich sinnvoll wiederverwerten und es müssen keine neuen Rohstoffe eingesetzt werden.
In dem aufbereiteten Material können sich verschiedenste Schadstoffe befinden, so dass der Bauschutt auf verschiedenste Parameter analysiert werden muss. Anhand der analysierten Konzentrationen der Schadstoffe genehmigt die untere Wasserbehörde den richtigen Einbau. So wird das Grundwasser nicht belastet.
Der Antragsteller ist Eigentümer des betreffenden Grundstücks oder besitzt eine Vollmacht des Grundstückseigentümers.
Einzelfallabhängig:
- ausgefüllter Antragsvordruck- ggf. ein kurzer Erläuterungsbericht
- Übersichtslageplan
- Lageplan mit Kennzeichnung der Einbaufläche
- ggf. Schnitte
- Analysen / Gütenachweis des einzubauenden Materials
- ggf. Baugrunduntersuchung
- ggf. Vollmacht des Grundstückseigentümers
Die Unterlagen werden in mindestens zweifacher Ausfertigung benötigt.
Für die Erteilung der Erlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die sich nach der Größe der Einbaufläche richtet. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €.