24. Mai 2023, 13:53 Uhr | Verkehrsgesellschaft Stadt Gelsenkirchen mbH
12. Juni bis 12. Juli 2023 (einschließlich)
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat am 23.03.2023 die Aufstellung und Einleitung des Planverfahrens der folgenden Änderung zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) beschlossen:
55 BO Dietrich-Benking-Straße Ost
Der Änderungsbereich befindet sich in Bochum.
Bezogen auf den vorgenannten Änderungsbereich kann sich die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen und deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichten lassen. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Wo:
Referat 61 – Stadtplanung
Rathaus Buer, Goldbergstr. 12
4. Etage, Ausstellungsbereich vor Raum 402
Öffnungszeiten:
MO, DI, MI 08:00 - 16:00 Uhr
DO 08:00 - 17:00 Uhr
FR 08:00 - 13:00 Uhr
Die Termine und Orte für die Ausstellungen in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Regionaler Flächennutzungsplan in Essen (Tel. 0201 88-61210, bzw. 0201 88-61212) zu erfragen.
Auskunft in der Stadt Gelsenkirchen erteilt:
Andreas Voge, Tel. 0209/169-4014,
Alle Planunterlagen zum Änderungsbereich können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr eingesehen werden. Es besteht die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist eine Stellungnahme abzugeben. Dies kann insbesondere schriftlich, zur Niederschrift im Rahmen der Planeinsicht oder per E-Mail erfolgen.
Postanschrift der Planungsgemeinschaft: Stadt Essen, Stadtamt 61-2-1, 45121 Essen
E-Mail-Adresse der Planungsgemeinschaft: geschaeftsstelleRFNP@amt61.essen.de
Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können zu einer Überarbeitung der Vorentwürfe der RFNP- Änderungen führen; d.h., Planentwurfsänderungen aufgrund der frühzeitigen Beteiligung sind möglich und vorgesehen.