18. March 2021, 17:04 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 18. March 2021, 17:04 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Auch während der Corona-Zeit sind die Gelsenkirchener BÜRGERcenter weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Um die derzeit gültigen Hygieneregeln zum Gesundheitsschutz einhalten zu können, gelten jedoch besondere Regeln. So werden Termine jeweils für eine Woche im Voraus vergeben. Bürgerinnen und Bürger können die Termine für die Folgewoche immer freitags ab 8:15 Uhr buchen. Zu diesem Zeitpunkt werden bis zu 1.500 Termine freigeschaltet. Erfahrungsgemäß sind sie jedoch nach wenigen Stunden vergeben.
Terminsuchenden wird daher empfohlen, jeweils freitags direkt um 8:15 Uhr über das Online-Formular oder per Telefon unter +49 (209) 169-2100 zu buchen. Wer für die Woche keinen Termin mehr bekommt, hat am folgenden Freitag erneut die Möglichkeit, einen neuen Termin zu buchen.
Für dringende Notfälle - dazu zählen etwa dringende Dienstreisen ins Ausland - können kurzfristig Termine vergeben werden. Solche Notfalltermine können unter der Rufnummer +49 (209) 169-3300 oder per E-Mail an buergercenter@gelsenkirchen.de angefragt werden. Die Dringlichkeit muss entsprechend nachgewiesen werden.
Die für die BÜRGERcenter zuständige Referatsleiterin Marion Penquitt bittet darum, Termine, die nach der Buchung nicht wahrgenommen können, unbedingt auch abzusagen: „Stornierte Termine werden unverzüglich wieder zur Verfügung gestellt - davon profitieren alle. Bitte nutzen sie für die Absage die Nummer 169-3300.“
Wer ein BÜRGERcenter besucht, sollte immer einen Termin vereinbaren. Anliegen können nur mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Einzige Ausnahme: Fertig gestellte Personalausweise und Reisepässe werden ohne Termin während der Öffnungszeiten in dem BÜRGERcenter, in dem das Dokument beantragt wurde, ausgegeben.
Um zusätzliche Termine anbieten zu können, haben die BÜRGERcenter in Erle und Horst vorübergehend an Dienstagen und Donnerstagen zusätzlich geöffnet.
In vielen Fällen ist ein Besuch im BÜRGERcenter derzeit nicht notwendig, da die Dienstleistung schriftlich beantragt werden kann. So können Anträge bequem von zu Hause aus gestellt werden. Dazu gehören die Anforderung von Personenstandsurkunden, Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen (in dringenden Fällen auch mit Termin möglich), Steueridentifikationsnummern, Anmeldung eines Hundes, Untersuchungsberechtigungsscheine, Melderegisterauskünfte und Befreiungen von der Gurt- und Helmpflicht.