08. July 2019, 08:01 Uhr | ISG - Institut für Stadtgeschichte
Bitte beachten Sie, dass seit dem 06.07.2019 unsere neue Gebührenordnung in Kraft getreten und auf unserer Homepage ersichtlich ist.
Gleichzeitig ist die Gebührenordnung des Instituts für Stadtgeschichte Gelsenkirchen vom 29.03.2012 außer Kraft getreten. Anfragen die bis einschließlich 05.07.2019 eingegangen sind, werden noch nach der alten Gebührenordnung berechnet.
Die Gebühren werden sich wie folgt ändern:
für jede angefangene Halbstunde der aufgewandten Arbeitszeit € 25,00
Kopien/Ablichtungen (pro Stück) € 3,00
Beglaubigung (pro Stück) € 3,00