20. März 2019, 09:00 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des Projektes KOMM-AN NRW Projekte zur Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten in den Kommunen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement. Im Jahr 2019 nimmt das Land als Schwerpunkt die Zielgruppe der 18 bis 27jährigen Geflüchteten verstärkt in den Blick.
Die Stadt Gelsenkirchen erhält für 2019 Fördermittel in Höhe von 95.600 € zur Durchführung von bedarfsorientierten Maßnahmen vor Ort und kann diese an Dritte weiterleiten.
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zum Verfahren und zu den förderfähigen Maßnahmen.
In der Flüchtlingshilfe aktive Organisationen mit einem geschäftsführenden Vorstand, die anerkannter Träger der Jugendhilfe sind.
Sie können einen Antrag auf Förderung bis zum 17. April 2019 beim Referat 47 - Zuwanderung und Integration / Kommunales Integrationszentrum der Stadt Gelsenkirchen stellen. Ein Antragsformular kann auf www.gelsenkirchen.de - Kommunales Integrationszentrum heruntergeladen werden. Bitte benutzen Sie die vorgesehenen Textfelder, um Ihre Arbeitsschwerpunkte und Projektinhalte in Stichpunkten darzulegen.
Sollte über Ihren Antrag positiv entschieden worden sein, schließt das Referat 47 mit Ihnen einen Weiterleitungsvertrag und Sie können im Anschluss bei Mittelbedarf Fördermittel beim Referat 47 abrufen. Ein Mittelbedarf ist gegeben, wenn die Zuwendung voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung im Rahmen des Zuwendungszweckes benötigt wird. Planen Sie zum Beispiel die Mittel über das Jahr verteilt einzusetzen (z.B. für laufende Mietzahlungen), bedeutet dies, dass Sie unter Umständen mehrere Mittelabrufe fertigen müssen oder zunächst in Vorkasse treten müssen.
Die Fördermittel sind gemäß der Förderkonzeption des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen von Dezember 2018 und den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung zu verausgaben.
Bis zum 31. Dezember 2019 ist dem Referat 47 ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel vorzulegen. Näheres zur Erbringung des Verwendungsnachweises kann der Förderkonzeption entnommen werden.
Bei der Planung und Durchführung Ihrer Projekte sowie beim Erstellen des Verwendungsnachweises stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates 47 gerne beratend zur Seite.
Es können Maßnahmen aus folgenden Bausteinen gefördert werden:
- Baustein A: Renovierung, Ausstattung und Betrieb von Ankommenstreffpunkten
- Baustein B: Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
- Baustein C: Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung
- Baustein D: Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit
Förderfähig sind dem Zuwendungszweck dienende Sachausgaben. Eigene Personalausgaben sind in keinem Fall förderfähig.
Die räumliche Zuordnung der geplanten Maßnahmen und der Bedarf in den einzelnen Stadtteilen sind Voraussetzung. Hier liegt der Fokus insbesondere darauf, in welchen Stadtteilen Flüchtlinge und Zuwanderer leben und in welchen Stadtteilen die beantragten Maßnahmen (Ankommens-Treffpunkte) nach Einschätzung der Stadtverwaltung wünschenswert und erforderlich sind.
Voraussetzung sind Zuverlässigkeit und Vernetzung der Träger mit der Stadt Gelsenkirchen, welche sich vor allem durch die Mitarbeit am Runden Tisch Flüchtlinge, die Zusammenarbeit mit der Stadt Gelsenkirchen, insbesondere mit dem Referat Zuwanderung und Integration, dem Referat Soziales und Flüchtlingshilfe im Quartier sowie mit den eingerichteten Arbeitskreisen ausdrücken.
Voraussetzung für eine Förderung ist es insbesondere, anerkannter Träger der Jugendhilfe zu sein.
Nach Möglichkeit soll die Zielgruppe der 18 bis 27jährigen Geflüchteten, die bisher keinen Zugang zu Bildung Weiterqualifizierung und Ausbildung gefunden haben, verstärkt fokussiert werden.
Nach Möglichkeit sollen Angebote zur Förderung (junger) Frauen und Mädchen verstärkt fokussiert werden.
Bei entsprechender Begründung können auch Außenanlagen im begrenzten Umfang als förderwürdig anerkannt werden.
Die einzelnen Bausteine werden anhand von Beispielen und Erläuterungen in der Förderkonzeption weiter ausgeführt.
Die Förderkonzeption und die Richtlinien sind auf der Homepage des Kompetenzzentrums für Integration des Landes NRW einsehbar.
Sollten Sie sich angesprochen fühlen, freuen wir uns auf Ihren Antrag!
Ihren Antrag senden Sie bitte an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat 47 - Zuwanderung und Integration / Kommunales Integrationszentrum
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
oder per E-Mail an: victoria.werner@gelsenkirchen.de
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Victoria Werner unter +49 (209) 169-2371 gerne zur Verfügung.