01. Dezember 2015, 16:46 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat heute der Kündigungsschutzklage von Thomas Frings stattgegeben. Rechtsdezernent Dr. Christopher Schmitt: „Die Entscheidung ist im Ergebnis inakzeptabel, weil das Vertrauensverhältnis zwischen der Stadt und Herrn Frings durch dessen Verhalten tiefgreifenden und irreparablen Schaden genommen hat. Es gilt nun die Urteilsbegründung abzuwarten, um dann Berufung einzulegen.
Der bisherige Verfahrensverlauf bestätigt, dass die Stadt Gelsenkirchen gut beraten war, das Arbeitsverhältnis mit Alfons Wissmann frühzeitig und aus Arbeitgebersicht zu optimalen Kondition (d.h. keine Abfindung, kein goldener Handschlag) zu beenden. Im Fall von Herrn Frings befinden wir uns nach dieser Niederlage weiterhin in einem Rechtsstreit von ungewisser Dauer und mit ungewissem Ausgang. Der Prozess hat bislang im Übrigen – genauso wie in dem von Frau Gresch angestrengten Verfahren – nicht die Aufklärung in der Sache gebracht, die in der Angelegenheit Wissmann angeblich durch den Aufhebungsvertag verhindert worden ist.“