++ Corona: Wichtige Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Erreichbarkeit des Referats Bauordnung ++
Das Referat Bauordnung öffnet ausschließlich im Rahmen von Terminvereinbarungen.
Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in finden Sie unter
https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/politik_und_verwaltung/Vorstandsbereiche_und_Dienststellen/31276-referat-63-bauordnung-und-bauverwaltung
Eine Vorsprache in der Bauberatung ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können einen Termin entweder telefonisch unter 0209 169/4510 und 0209 169/4591 oder per Email an andrea.loecherbach@gelsenkirchen.de oder susanne.trachte@gelsenkirchen.de vereinbaren
Wer ein Gebäude neu baut, ändert oder anders nutzen will, benötigt dafür in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Form und Inhalt eines Bauantrages sind gesetzlich vorgeschrieben. Außer für Garagen, Carports und ähnliche bauliche Anlagen müssen Bauanträge von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern (Architekten, Ingenieuren) bearbeitet und unterschrieben werden.
Für die Erteilung der Baugenehmigung ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Baugenehmigungen sind gebührenpflichtig (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)).