Zur Beantragung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich!
Seit dem 01.11.2007 sind in jedem neu beantragten Reisepass Fingerabdrücke des Inhabers zu speichern. Diese werden im Rahmen der Antragstellung vollelektronisch abgenommen.
Falls der Reisepass kurzfristig benötigt wird, ist gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr die Beantragung eines Reisepasses im Expressverfahren möglich.
Ebenfalls kann für Vielreisende ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden. (Der normale Pass hat nur 32 Seiten.)
Sollte auch das Expressverfahren zeitlich nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Dieser wird jedoch nicht von allen Ländern akzeptiert und hat eine verkürzte Gültigkeitsdauer.
Nähere Informationen sind unter der Sammelrufnummer 0209 169-3300 erhältlich.
Bitte beachten Sie, dass der Reisepass nach Lieferung in dem BÜRGERcenter zur Abholung bereit liegt, in dem Sie diesen beantragt haben.
Besitz der deutschen Staasangehörigkeit
- aktuelles biometrie-taugliches Lichtbild (Info)
- bisheriger Personalausweis/Reisepass
Bei Erstausstellung müssen zur Identitätsprüfung
- der Personalausweis, der Kinderausweis/Kinderreisepass, das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Wehrpass, Schwerbehindertenausweis o.ä.) vorgelegt werden.
Besonderheiten bei Antragstellern unter 18 Jahren
- Bei Personen unter 18 Jahren ist der Reisepassantrag vom Inhaber und von beiden Elternteilen -soweit sorgeberechtigt- (unter Vorlage derer Personalausweise) zu stellen. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn bei gemeinsamem Sorgerecht das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils bestätigt wird.
Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage unter der Sammelrufnummer 169-3300.