In Gelsenkirchen ist es bewährte Strategie, Flüchtlingen zeitnah eine Wohnung zu vermitteln, um zu vermeiden, dass Menschen dauerhaft in Sammelunterkünften wohnen müssen. Um diese Strategie fortzusetzen, sind Räumlichkeiten jeder Größe gesucht.
Wer Wohnraum anbieten möchte, kann sich an das Referat Soziales wenden. Dort stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens während der Kernöffnungszeiten (8:30 bis 15:30 Uhr) für Fragen zur Verfügung. Hier können Wohnungseigentümer ihren Wohnraum anbieten und sich beraten lassen.
Bei Wohnungsangeboten sind die nachstehenden allgemeinen Miethöchstgrenzen zu beachten. Folgende Netto-Kaltmiete darf nicht überschritten werden:
| Wohnungsgröße | Netto-Kaltmiete | mittlere (kalte) Betriebskosten | angemessene KdU |
Alleinstehende |
50 qm |
230,00 € |
60,00 € |
290,00 € |
2-Personen-Haushalt |
65 qm |
290,00 € |
80,00 € |
370,00 € |
3-Personen-Haushalt |
80 qm |
350,00 € |
100,00 € |
450,00 € |
4-Personen-Haushalt |
95 qm |
440,00 € |
110,00 € |
550,00 € |
5-Personen-Haushalt |
110 qm |
520,00 € |
120,00 € |
640,00 € |
Für jede weitere Person werden pauschal zusätzlich 15 qm und 80,00 € anerkannt.