Die Abteilung 50/6 Bearbeitung von Schwerbehindertenangelegenheiten weitet das Servicetelefon aus und ist ausschließlich per Post, Fax oder Mail an schwerbehindertenangelegenheiten@gelsenkirchen.de erreichbar. Ausschließlich in Notfällen ist eine Bearbeitung im Einzelfall im Eingangsbereich möglich.
Die Abteilung 50/3 Hilfe für Senioren, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung ist ausschließlich per Telefon (+49 (209) 169-2573), Post oder per E-Mail erreichbar. Bei humanitärer Notlage ist eine persönliche Vorsprache im Eingangsbereich möglich.
Die Abteilung 50/3 Beratungsstelle PFAD Pflege, Alter, Demenz ist ausschließlich per Telefon, Fax, Post oder E-Mail erreichbar.
Die Abteilung 50/2 Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter ist nur per Telefon, Mail, Fax oder Post erreichbar. Bei humanitärer Notlage ist eine persönliche Vorsprache im Eingangsbereich möglich.
Die Abteilung 50/2 Wohngeld ist ausschließlich per Telefon, Mail, Fax, Post zu erreichen. Bei humanitärer Notlage ist eine persönliche Vorsprache im Eingangsbereich möglich.
Die Abteilung 50/2 BaFög ist ausschließlich per Telefon, Mail, Fax, Post zu erreichen. Bei humanitärer Notlage ist eine persönliche Vorsprache im Eingangsbereich möglich.
Die Abteilungen 50/2 Versicherungsamt, Bestattungskosten und 50/5 MPL Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, Unterbringung von Flüchtlingen und Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle sind ebenfalls ausschließlich per Telefon, Mail, Fax und Post erreichbar. Bei humanitärer Notlage ist auch hier eine persönliche Vorsprache möglich.