Die Verteilung des Corona-Impfstoffes wird über die bundesweite Coronavirus-Impfverordnung geregelt. Sie sieht eine feste Reihenfolge von Personengruppen bei der Impfung vor: nach der höchsten, hoher und erhöhten Priorität. Das Land NRW entscheidet über die Impfreihenfolge in der jeweiligen Personengruppe.
Hier können Personen mit einer schweren Vorerkrankung, die nicht in der Coronavirus-Impfverodnung priorisiert aufgeführt ist, aber dennoch mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem tödlichen Verlauf einer SARS-CoV2-Infektion führt, einen Gleichstellungsantrag stellen.
Sollte eine Impfung durch die Hausärztin bzw. den Hausazt nicht möglich sein, können auch Personen, deren Erkrankung bereits in der Impfverordnung berücksichtigt ist, einen Antrag für einen Termin im Impfzentrum stellen.
Bitte nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Vordrucke:
Nach Einreichung aller benötigten Unterlagen erhalten Sie eine Rückmeldung über das weitere Verfahren.
Die Impfangebote sind vom Lieferzeitpunkt und der Liefermenge des vom Land NRW zur Verfügung gestellten Impfstoffes abhängig.
Bitte beachten Sie:
- Personen mit einer in der Impfverordnung berücksichtigten Vorerkrankung müssen keinen Antrag mehr stellen. Diese Personen können von ihrer Hausärztin bzw. ihrem Hausarzt geimpft werden.
- Es können nur die Anträge bearbeitet werden, bei denen die benötigten Unterlagen komplett eingereicht wurden.
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