Nach einer Corona-Erkrankung haben Sie die Möglichkeit, sich einen Genesenennachweis bzw. eine Genesenenbescheinigung ausstellen zu lassen. Dieser Immunisierungsnachweis ist innerhalb von mehr als 27 Tagen und höchstens 90 Tagen nach der positiven PCR-Testung gültig und kann bei coronabedingten Zugangsbeschränkungen vorgelegt werden. Genesene vollständig Geimpfte sind bei Zugangsbeschränkungen Geboosterten gleichgestellt.
Genesenenbescheinigungen werden durch die Apotheken erstellt. Hierzu müssen Sie Ihren positiven PCR-Befund sowie einen Lichtbildausweis vorlegen. Um Ihren Befund zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Arztpraxis beziehungsweise die Teststelle bei der der Abstrich durchgeführt wurde.
Bitte beachten Sie: Die Genesenenbescheinigung kann nur erstellt werden, wenn der Befund auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht. Ein Corona-Schnelltest (Bürgertest) reicht nicht aus.
Bei der Erstellung der Bescheinigungen durch die Apotheken entstehen Ihnen keine Kosten.