Der Immunisierungsstatus kann Auswirkungen auf den Zugang zu bestimmten Angeboten und die Quarantänepflicht als Kontaktperson haben.
Folgende Personengruppen sind geimpften und genesenen Personen gleichgestellt, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen bzw. als getestet gelten:
- Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren,
- Personen, die über ein ärztliches Attest, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können
Folgende Personengruppen sind getesteten Personen gleichgestellt bzw. gelten als getestet:
- Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
- Kinder bis zum Schuleintritt sind auch ohne Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.