Sie können Ihren Briefwahlantrag online stellen. Hierzu benötigen Sie die Sicherheitsnummer auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Sicherheitsnummer finden Sie oben rechts auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Online können Sie den Briefwahlantrag nur unter Zuhilfenahme der Wahlbenachrichtigung stellen.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 22. August 2020 zugestellt. Sollte Ihnen bis dahin keine Wahlbenachrichtigung zugegangen sein, melden Sie sich bitte telefonisch beim Wahlamt.
Alternativ zum Online-Briefwahlantrag können Sie den Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen und bei der Stadt Gelsenkirchen abgeben oder in einem verschlossenen Umschlag frankiert an die Stadt Gelsenkirchen senden.
Ohne Wahlbenachrichtigung können Sie
- den Antragsvordruck hier herunterladen, selbst ausdrucken und bei der Stadt Gelsenkirchen abgeben oder in einem verschlossenen Umschlag frankiert an die Stadt Gelsenkirchen schicken oder
- den Antrag in einer der beiden Wahlscheinstellen in der Horster Straße 6 oder in der Ebertstraße 11 (Atrium des Hans-Sachs-Hauses) von Montag, den 17. August 2020, bis Freitag, den 11. September 2020, persönlich stellen und dort auch Ihre Stimme direkt abgeben.
Hinweis: Auf mobilen Geräten lässt sich das Geburtsdatum durch Antippen der Jahreszahl und des Monats auswählen.
Leider war es nur bis Thursday, 10. September 2020, 18:00 Uhr möglich einen Antrag auf Briefwahl zu stellen.
Daher ist die von Ihnen aufgerufene Seite nicht mehr erreichbar.
Wir bitten um Ihr Verständnis.