Die Wahlberechtigten werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wichtig:
Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl (1. September 2020) in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über ihre Wahlberechtigung zu führen (z.B.: Einbürgerungsurkunde).
Bitte wenden Sie sich an:
Referat Zuwanderung und Integration,
Wissenschaftspark, Pavillon 7,
Munscheidstraße 14,
45886 Gelsenkirchen
Telefon +49 (209) 169-3925