Während deiner dreijährigen Studienzeit - auch "Vorbereitungsdienst“ genannt - bist du als Beamten-Anwärterin bzw. Beamten-Anwärter tätig. Das Studium beinhaltet eine Kombination aus mehreren fachwissenschaftlichen und fachpraktischen Abschnitten, die als "Module“ bezeichnet werden. Am Ende jedes Moduls muss ein Leistungsnachweis erbracht und bestanden werden, um das Studium mit dem darauffolgenden Modul fortsetzen zu können.
Während des Studiums durchläufst du fünf inhaltlich verschiedene fachpraktische Abschnitte ("Praxismodule") mit einer Dauer von durchschnittlich 13 Wochen in den vier Bereichen
- Zentrale IT
- Anwendungsorientierte IT
- Verwaltungspraktikum
- Wahlpflichtpraktikum (z.B. innerhalb der Stadtverwaltung, bei einer anderen Behörde oder im Ausland)
Hier lernst du die verschiedenen Aufgabenbereiche der IT in einer Kommunalverwaltung kennen und führst nach angemessener Zeit Arbeiten selbstständig aus. Neben der Tätigkeit in den einzelnen Dienststellen nimmst du auch an einer speziellen Schulung sozialer Kompetenzen teil.
Das Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW besteht aus vier Studienabschnitten ("Theoriemodulen"), die sich nach den folgenden Inhalten gestalten:
- Grundlagen der Informatik,
- IT-Anwendungsentwicklung,
- IT-Management,
- Rechtswissenschaften,
- Verwaltungswissenschaften,
- Wirtschaftswissenschaften sowie
- Sozialwissenschaften.
Die Lerninhalte werden sehr komprimiert vermittelt und verlangen daher besonderen Einsatz und besondere Lernbereitschaft. Zwischen dem zweiten und dritten Praxismodul erfolgt ein "Projektstudium“, in dem du zusammen mit anderen Anwärterinnen und Anwärtern ein Gruppenprojekt durchführst.
Am Ende des Bachelor-Studiums ist eine individuelle wissenschaftliche Arbeit zu einem praxisbezogenen Thema zu erstellen ("Bachelor-Arbeit" bzw. Thesis). Wenn du diese Prüfung erfolgreich absolviert und damit das Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW bestanden hast, wird dir der akademische Grad Bachelor of Arts (B.A.) verliehen. Du erfüllst nun die Voraussetzungen für die Beamtenlaufbahn des 1. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes.