Wenn in die Natur und Landschaft eingegriffen wird, etwa durch ein Bauvorhaben, muss der dadurch entstehende Schaden ausgeglichen werden. Um zu berechnen, wie groß dieser Ausgleich sein muss, gibt es ein einheitliches Bewertungsverfahren – das sogenannte Biotopwertverfahren. Dabei wird untersucht, welche Lebensräumen betroffen sind und welche wichtigen Funktionen sie für die Natur erfüllen. So wird sichergestellt, dass der Eingriff fair und nachvollziehbar bewertet wird und der Ausgleich angemessen erfolgt, zum Beispiel durch die Anpflanzung neuer Bäume oder die Renaturierung von Flächen.
Das Grundprinzip der meisten Bewertungsverfahren besteht darin, die Ausgangssituation (Zustand von Natur und Landschaft vor dem geplanten Eingriff) anhand der festgelegten Bewertungskriterien mit der Situation nach dem geplanten Eingriff zu vergleichen. Die einzelnen Bewertungsschritte sehen dabei in der Regel so aus:
- Den Biotoptypen werden bestimmte Werte in Form von Zahlen zugeordnet. Dafür gibt es vorgefertigte Listen oder andere Kriterien.
- Diese Bewertung erfolgt für den Zustand vor und nach dem voraussichtlichen Eingriff.
- Die jeweiligen Wertstufen werden mit den betroffenen Flächengrößen multipliziert.
- Den erwarteten Beeinträchtigungen werden die geplanten Kompensationsmaßnahmen gegenübergestellt; auch hier erfolgt der Bewertung vor und nach der Aufwertung der Fläche.
- Aus dem Vergleich der so ermittelten Funktions- und Wertminderung wird der erforderliche Kompensationsbedarf dargestellt.
Ein Beispiel
- Für den Bau eines vollversiegelten Parkplatzes sollen 300 Quadratmeter einer Baumgruppe gerodet werden.
- Dem Baumbestand werden pro Quadratmeter 6 Wertpunkte angerechnet.
- Die gesamten Wertpunkte der Bäume betragen also: 300 Quadratmeter x 6 Wertpunkte = 1800 Wertpunkte – das entspricht dem Zustand vor dem Eingriff. Durch das Vorhaben werden damit also 1800 Wertpunkte vernichtet.
- Der geplante Parkplatz sorgt für eine voll asphaltierte Fläche, dort wo vorher Bäume standen.
- Da der Parkplatz keinen ökologischen Wert aufweist, werden ihm nach dem Bau pro Quadratmeter 0 Wertpunkte angerechnet.
- Demnach weist die Fläche nach der Umsetzung der Baumaßnahme keine ökologischen Wertpunkte mehr auf:
- Durch die Rodung entsteht also ein Kompensationsbedarf von 1800 Wertpunkten.
Die Vorhabentragenden sind gesetzlich verpflichtet, diesen Verlust zu kompensieren, zum Beispiel über die Aufwertung einer verfügbaren Fläche oder über Wertpunkte aus einem nahe gelegenen Ökokonto.
In Gelsenkirchen werden für die Berechnung des Kompensationsbedarfs beispielsweise die "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW" und die "Bewertungsmethode für die Eingriffsregelung im Kreis Recklinghausen und in Gelsenkirchen" (Bewertungsmethode RE) verwendet. Diese standardisierten Bewertungsverfahren bieten einen Weg zur Kompensationsermittlung und zur Eingriffsbilanzierung, der vergleichsweise einfach und sicher zu bewältigen ist.
Die Bewertungsmethode RE hat sich als Standardmethode für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung im Kreis Recklinghausen sowie in Gelsenkirchen etabliert und wird darüber hinaus in zahlreichen Fachplanverfahren und bei Einzelvorhaben angewandt.
Durch ihre Auf- und Abwertungsmöglichkeiten und spezifischen, regions- und sachbezogenen Regelungen stellt sie ein praxisorientiertes Instrument für die Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Kreis Recklinghausen und in Gelsenkirchen dar.