Die Lärmaktionsplanung entwickelt Ziele, Strategien und konkrete Maßnahmen, wie Lärm und Lärmbelästigung gemindert und ruhige Gebiete geschützt werden können. Zuständig sind die Kommunen.
Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die Lärmkartierung. Laut EU-Richtlinie müssen die Lärmkarten und Aktionspläne alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Dabei berührt der Lärmaktionsplan insbesondere die Felder der Verkehrs-, Stadt- und Umweltplanung. So wird etwa schon im Rahmen von Bebauungsplanverfahren und ähnlichen Planungen geprüft, wie Lärm gemindert werden kann. Dazu gehört beispielsweise die Nutzung von Flüsterasphalt. Außerdem spielt die Beteiligung der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle bei der Lärmaktionsplanung.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt häufig auch durch andere Behörden, zum Beispiel die Landesstraßenbauverwaltung oder die Deutsche Bahn. Dies erfordert einvernehmliche Abstimmungen im Aufstellungsprozess.
Lärmminderung ist ein langfristiges Vorhaben, das darauf zielt, die Zahl der durch Lärm betroffenen Menschen immer weiter zu verringern. Dabei stehen realisierbare Maßnahmen von hoher Effizienz im Vordergrund. Auch die absehbaren Kosten und die zu erwartenden Lärmentlastungen werden bei den Entscheidungen berücksichtigt.
Der Schwerpunkt der Lärmaktionsplanung liegt in Gelsenkirchen beim Straßenverkehr und läuft zweistufig ab. Zunächst werden Lärmprobleme analysiert und Handlungsansätze formuliert. Diese werden in einem zweiten Schritt mittel- bis langfristig umgesetzt.
In Gelsenkirchen wurde 2009 zunächst ein strategischer Lärmaktionsplan als gesamtstädtisches Rahmenkonzept und 2010 der erste konkrete Lärmaktionsplan für den Straßenverkehr fertig gestellt, der 2013 fortgeschrieben wurde. Die Pläne befinden sich über Fachgebietsgrenzen hinweg in der Umsetzung. Die Lärmaktionsplanung in Gelsenkirchen ist ein dynamisch fortschreitender Prozess, der mit einer kontinuierlichen Umsetzung von Maßnahmen in Abhängigkeit finanzieller Ressourcen einhergeht.
Höchste Priorität haben die Straßenabschnitte mit sehr hohen Lärmbelastungen und sehr hohen Lärmbetroffenheiten für die Anwohnerinnen und Anwohner. Ziel ist es, die vorhandenen Spitzenbelastungen zu mindern und dadurch die Zahl der betroffenen Menschen zu senken. Im 3. Quartal 2017 wurde die Lärmkartierung aktualisiert; 2018 erfolgte die Aktualisierung des Lärmaktionsplans, der nunmehr vorliegt.
Nicht alle Maßnahmen, die zur Verringerung der Lärmbelastung durchgeführt werden, können mit den Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm adäquat dargestellt werden. Aus diesem Grund werden die bisherigen Bemühungen und Erfolge der Gelsenkirchener Lärmminderungsplanung anhand von Beispielen ("Steckbriefen") dargestellt. Diese Wirkungsanalysen wurden 2012 und 2016 durchgeführt.