Die beiden Hauptzentren City und Buer sind die Aushängeschilder der Stadt. Geschäfte, Restaurants und Dienstleistungsangebote ziehen jeden Tag viele Bürgerinnen und Bürger Gelsenkirchens sowie auswärtige Besucherinnen und Besucher an. Damit die beiden Innenstädte auch in Zukunft attraktiv bleiben, treffen Gestaltungssatzungen Regeln für den Umgang mit Gebäuden und Werbeanlagen.
Grundlage für die neuen Gestaltungssatzungen ist eine umfangreiche Untersuchung der besonderen Merkmale und Qualitäten in den beiden Zentren. Die Gelsenkirchener City mit der zentralen Bahnhofstraße und ihren fußläufigen Nebenstraßen und Plätzen präsentiert sich mit einem großstädtischen Charakter, während die Buersche Innenstadt rund um die Hochstraße ein Netz kleinerer Straßen und verwinkelter Platzräume aufweist und noch den historischen Stadtgrundriss erkennen lässt.
Die Ergebnisse der Stadtbildanalyse sind in Gestaltungskonzepten festgehalten, welche zugleich gestalterische Empfehlungen für einen sorgsamen Umgang mit dem Stadtbild des jeweiligen Zentrums enthält. Anhand von Beispielen erläutern die Gestaltungskonzepte, wie mit Fassaden, Werbeanlagen und dem öffentliche Raum umgegangen werden sollte, um ein attraktives Erscheinungsbild der City und der Innenstadt Buer zu wahren bzw. Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu korrigieren.
Das Gestaltungskonzept bildet auch die Grundlage für die in den Gestaltungssatzungen rechtlich verbindlich geregelten Vorschriften. Die beiden Gestaltungssatzungen sind am 9. Dezember 2021 vom Rat der Stadt beschlossen worden und am 29. Januar 2022 in Kraft getreten. Sie ersetzen die bisherigen Satzungen aus dem Jahr 2006.