Das Grundstück ist im derzeitigen Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Gelsenkirchen als Fläche mit Bodenbelastungsverdacht registriert. Es liegen Hinweise auf eine gewerbliche Nutzung vor (Wäscherei 1958 bis 1961).
Es wurde eine Bodenuntersuchung mit dem Titel „Kanalbau in der Planstraße D des B-Plans Nr. 223 „westlich Fischerstraße““ auf dem Grundstück durchgeführt. In allen sieben Untersuchungspunkten (Rammkernsondierungen) wurden aufgefüllte Böden bis 1,3 m unter GOK angetroffen. Die Schadstoffanalysen ergaben in den gebildeten Mischproben erhöhte Gehalte für Blei, Cadmium und Zink sowie in einer Probe für Kohlenwasserstoffe. Gemäß LAGA-Richtlinie Nr. 20 sind die Materialien in die Kategorien Z 1.2 und Z 2 einzustufen.
Weiterhin liegt die Fläche im Nahbereich der Grundwasserbelastung „Alte Mühlenemscher“, daher sollte eine Nutzung des Grundwassers untersagt werden. Es sollte aus Vorsorgegründen die gärtnerisch genutzten Freiflächen mit einer mindestens 30 cm mächtigen Schicht aus unbelastetem Mutterboden überdeckt werden.