Das Angebot des Betreuten Wohnens richtet sich an junge Menschen ab 16 Jahren, die nicht oder nicht mehr bei ihren Eltern, Verwandten oder anderen geeigneten Vertrauenspersonen leben können. Sie sollten grundsätzliche Fähigkeiten zur Führung eines eigenen Haushaltes besitzen und ihren Tag selbständig strukturieren können (Wecker stellen, Aufstehen, zuverlässiger Schulbesuch, etc.).
Ziel des Betreuten Wohnens ist es, jungen Menschen Hilfestellung zur Persönlichkeitsentwicklung und einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu geben. Hilfestellung erfolgt zum Beispiel in folgenden Lebensbereichen:
- Wohnungssuche
- Einrichtung der Wohnung
- Einteilung der Finanzen
- Organisation des Alltags (Wohnungshygiene, Einkauf, etc.)
- Schul- und Berufsfindung
- Mitwirkung in Konfliktsituationen im sozialen Umfeld und in persönlichen Krisensituationen
- Sinnvolle Freizeitgestaltung
Die Antragstellung erfolgt im Allgemeinen Städtischen Sozialdienst (ASD). Kostenträger ist die Jugendhilfe unter Berücksichtigung der Einkommen der Erziehungsberechtigten und der zu Betreuenden.
Für die jungen Menschen besteht eine Mitwirkungspflicht: Sie müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten am Erfolg der Maßnahme aktiv mitarbeiten.