Ob bei Ehe oder Lebenspartnerschaft - irgendwann steht die Frage im Raum, welchen Namen bzw. welche Namen das Paar in Zukunft führt.
Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Name der Frau oder des Mannes bestimmt werden. Die Ehenamensbestimmung muss nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Wenn Sie sich allerdings für einen Ehenamen entschieden haben, ist diese Ehenamensbestimmung in der bestehenden Ehe unwiderruflich.
Wenn Sie keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmen möchten, bleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie führen beide den Familiennamen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.
Bei der Geburt eines Kindes müssten Sie dann jedoch gemeinsam entscheiden, welchen Familiennamen das Kind führen soll. Diese Entscheidung gilt auch für weitere gemeinsame Kinder. Die Führung eines Doppelnamens für Kinder, der sich aus den Geburtsnamen der Eltern bildet, ist leider nicht möglich.
Sofern Sie sich für einen Ehenamen entscheiden, kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, diesen Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen, d.h. dass nur dieser Ehegatte einen Doppelnamen führen kann. Der andere Ehegatte führt weiterhin den von beiden Ehegatten bestimmten Ehenamen. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehegatten lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.
Lebenspartnerinnen und Lebenspartner können einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname einer Partnerin oder eines Partners oder der Name aus einer früheren Ehe- oder Lebenspartnerschaft sein.
Der Partner, der seinen bisher geführten Namen, durch die Bestimmung eines gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen aufgibt, kann einen Doppelnamen wählen: der Geburtsname oder der bisher geführte Name aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaft kann dem Lebenspartnerschaftsnamen vorangestellt oder angefügt werden.
Geben die Partner bei der Begründung der Lebenspartnerschaft keine Erklärung zur Namensführung ab, führt jeder Partner den bisher geführten Namen weiter. Namenserklärungen sind auch nach der Begründung möglich.
Haben Sie noch weitere Fragen? Rufen Sie uns an. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Standesamtes Gelsenkirchen helfen Ihnen gern weiter.